B1 Grundlagen der Erstellung im VSME-Standard
B1 Grundlagen der Erstellung ist ein verpflichtender Berichtsabschnitt im VSME-Standard von EFRAG. Er beschreibt den methodischen und organisatorischen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, einschließlich Berichtszeitraum, Umfang und Datenquellen.
Ziel von B1 im VSME-Standard
B1 legt die grundlegenden Regeln der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Es gewährleistet methodische Konsistenz, offengelegte Annahmen, dokumentierte Datenquellen und erklärte Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Dabei gilt: Nicht nur die Zahl zählt - sondern wie sie zustande kam.
Relevanz für Nachhaltigkeitsberichte
Kreditwürdigkeit & Risikobewertung: Kreditinstitute bewerten ESG-Risiken systematisch auf Basis nachvollziehbarer, konsistenter Daten. Fehlende Methodendokumentation kann zu unsicheren Ratings führen.
Lieferkettendruck: CSRD-pflichtige Unternehmen müssen die Datenqualität ihrer Lieferanten bewerten. Ohne dokumentierte Methodik werden KMU-Daten nicht prüfbar.
Inhaltliche Anforderungen von B1
Berichtsjahr: Das Geschäftsjahr des Nachhaltigkeitsberichts
Adresse: Unternehmensanschrift; bei Konzernen der Hauptsitz
Berichtsumfang: Beschreibung mehrerer Standorte oder Konzernunternehmen
Bilanzsumme: Der Bilanzsummenwert des Berichtsjahres
Umsatz: Unternehmensumsatz, auf ganze Euro gerundet
Mitarbeiteranzahl/VZE: Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten
Software-Unterstützung
ESG Lift automatisiert die B1-Erstellung durch strukturierte Datenquellenabfragen und standardisierte VSME-konforme Formulierungen für prüfungsfähige Berichte ohne Fachexpertise.
