B1 Grundlagen der Erstellung im VSME-Standard

B1 Grundlagen der Erstellung ist ein verpflichtender Berichtsabschnitt im VSME-Standard von EFRAG. Er beschreibt den methodischen und organisatorischen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, einschließlich Berichtszeitraum, Umfang und Datenquellen.

Ziel von B1 im VSME-Standard

B1 legt die grundlegenden Regeln der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Es gewährleistet methodische Konsistenz, offengelegte Annahmen, dokumentierte Datenquellen und erklärte Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Dabei gilt: Nicht nur die Zahl zählt - sondern wie sie zustande kam.

Relevanz für Nachhaltigkeitsberichte

Kreditwürdigkeit & Risikobewertung: Kreditinstitute bewerten ESG-Risiken systematisch auf Basis nachvollziehbarer, konsistenter Daten. Fehlende Methodendokumentation kann zu unsicheren Ratings führen.

Lieferkettendruck: CSRD-pflichtige Unternehmen müssen die Datenqualität ihrer Lieferanten bewerten. Ohne dokumentierte Methodik werden KMU-Daten nicht prüfbar.

Inhaltliche Anforderungen von B1

  • Berichtsjahr: Das Geschäftsjahr des Nachhaltigkeitsberichts

  • Adresse: Unternehmensanschrift; bei Konzernen der Hauptsitz

  • Berichtsumfang: Beschreibung mehrerer Standorte oder Konzernunternehmen

  • Bilanzsumme: Der Bilanzsummenwert des Berichtsjahres

  • Umsatz: Unternehmensumsatz, auf ganze Euro gerundet

  • Mitarbeiteranzahl/VZE: Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten

Software-Unterstützung

ESG Lift automatisiert die B1-Erstellung durch strukturierte Datenquellenabfragen und standardisierte VSME-konforme Formulierungen für prüfungsfähige Berichte ohne Fachexpertise.