Was ist das Lieferkettengesetz und betrifft es KMU?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt direkt nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (ab 2024). KMU sind nicht direkt verpflichtet, aber indirekt betroffen: Großkunden, die unter das LkSG fallen, müssen Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen – und fragen deshalb auch bei KMU-Zulieferern nach Menschenrechts- und Umweltstandards. Ein VSME-Bericht dokumentiert diese Standards strukturiert.

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, das seit Januar 2023 (für Unternehmen ab 3.000 MA) und seit Januar 2024 (für Unternehmen ab 1.000 MA) gilt. Es verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren direkten und indirekten Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu beseitigen.

Gilt das Lieferkettengesetz direkt für KMU?

Nein – KMU mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden fallen nicht direkt unter das LkSG. Allerdings werden sie indirekt erfasst: Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen auch bei ihren Zulieferern (also KMU) prüfen, ob deren Prozesse den Anforderungen entsprechen. In der Praxis bedeutet das: Fragebögen, Audits oder Anfragen nach ESG-Dokumentation.

Was fordern Kunden von KMU im Rahmen des Lieferkettengesetzes?

Typische Anfragen von LkSG-pflichtigen Kunden an KMU-Zulieferer:
• Nachweis fairer Arbeitsbedingungen und keine Kinderarbeit
• Dokumentation von Umweltstandards (CO₂, Abfall, Wasser)
• Selbstauskünfte zu Lieferketten-Risikomanagement
• Teilnahme an Nachhaltigkeitsratings (EcoVadis, Ecosphere+)

Wie hilft der VSME-Bericht beim Lieferkettengesetz?

Der VSME-Standard deckt die relevanten Sozial- und Umweltkennzahlen ab, die LkSG-pflichtige Kunden benötigen. Mit ESG Lift erstellen KMU einen VSME-konformen Bericht in 1–3 Stunden, der als standardisierte Antwort auf Lieferkettenanfragen dient – ohne teure Beratungskosten oder aufwendige Fragebögen für jede einzelne Anfrage.

Was ist der Unterschied zwischen LkSG und CSDDD?

Die EU-weite CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist das europäische Pendant zum deutschen LkSG. Sie gilt ab 2027 für große EU-Unternehmen, wurde aber durch das Omnibus-Paket 2026 abgemildert. Das LkSG bleibt als deutsches Gesetz weiter in Kraft.

Lieferkettengesetz und KMU: Wer direkt betroffen ist, wie KMU als Zulieferer indirekt berührt werden und wie ein VSME-Bericht Lieferketten-Anfragen beantwortet.